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Was ist Umsatzsteuer?

Wir zeigen Ihnen wie die Umsatzsteuer funktioniert und berechnet wird

Die Umsatzsteuer, aus Konsumentensicht auch Mehrwertsteuer (engl. VAT) ist für Besitzer eines Onlineshops oder E-Commerce Unternehmens von großer Bedeutung.

Wenn Sie ein Produkt oder eine Dienstleistung in einem Geschäft kaufen, beispielsweise für 9,99 €, so gehen davon 81 % bzw. 93 % an die Eigentümer und 19 % bzw. 7 % an den Staat. Die Umsatzsteuer beträgt in Deutschland aktuell, 19 % oder 7 %, abhängig vom Produkt. Zur Vereinfachung rechnen wir in diesem Artikel mit 19 %, da dieser Steuersatz für den Großteil der Produkte angewendet wird.

Besitzen Sie also einen Onlineshop und möchten darin Produkte verkaufen, müssen Sie Ihre Produkte dementsprechend unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer kalkulieren. Eine Ausnahme stellt hier die Kleinunternehmerregelung dar, wodurch nicht jeder Unternehmer auf seiner Rechnung die Umsatzsteuer ausweisen muss. Bis zu 22.000 EUR Jahresumsatz kann von dieser Regel Gebrauch gemacht werden.

Bedenken Sie also bei Ihrer Preiskalkulation die Umsatzsteuer, damit unterm Strich genügend für Sie und Ihr Unternehmen übrig bleibt.

Wie funktioniert Umsatzsteuer?

Folgendes Beispiel soll die Funktionsweise der Umsatzsteuer, im Volksmund auch Mehrwertsteuer genannt, verbildlichen und zeigen, wie Umsatzsteuer erstattet werden kann:

Angenommen Sie haben ein wunderschönes Haus mit viel Land und einen herrlichen Garten mit Blumen. Nun verkaufen Sie Ihre Blumen an jemanden mit einem Blumenladen. Dieser möchte die Blumen von Ihnen kaufen, um sie an seine Kunden weiterzuverkaufen.

In unserem Beispiel haben Sie die Blumen nicht gepflanzt, sondern verkaufen nur die Blumen. Den Preis für die Blumen legen Sie auf 1 € fest und schlagen darauf 19 % USt. auf, weshalb Sie sie endgültig für 1,19 € an die Eigentümer des Blumenladens weiterverkaufen. 

Die Besitzer verarbeiten die Blumen anschließend in einem schönen Bouquet, welches sie für 5,98 € verkaufen (5 € für die Blumen und 0,98 € für die Umsatzsteuer). Wie können Sie jetzt Umsatzsteuer zurückerhalten?

Die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer sollte nur für den Betrag fällig werden, den Sie an Mehrwert hinzugefügt haben. Wenn also jemand bereits Umsatzsteuer gezahlt hat, sollte dieser Betrag abgezogen werden, damit Sie nicht doppelt zahlen. 

In unserem Beispiel bedeutet das, dass die Besitzer des Blumenladens nur 0,79 € an USt. zahlen sollten. Schließlich wurden Sie bereits für das Ausgraben der Blumen bezahlt und in Ihrem Preis waren 0,19 € USt. inbegriffen. Unter anderem deshalb ist es auch wichtig, Belege aufzubewahren, die die Höhe der USt. ausweisen.

Um das Beispiel noch etwas weiterzuführen, nehmen wir einmal an, dass die Blumen vom Blumengeschäft jetzt an Partyplaner weiterverkauft wird. Hier nehmen wir die 5,98 € von oben als preisliche Grundlage. 

Die Partyplaner berechnen ihren Kunden für die Blumen, die sie auf der Party aufstellen, 11,90 €. Davon sind 10 € für die eigentlichen Blumen und 1,90 € für die Umsatzsteuer. Wenn die Partyplaner nun Ihre USt. zahlen müssen, werden nur 0,92 € fällig, da sie 0,98 € bereits an die Besitzer des Blumenladens gezahlt haben.

So nutzen Sie die Umsatzsteuer in Ihrem Unternehmen

Da Sie jetzt wissen, wie die Umsatzsteuer funktioniert, ist es an der Zeit zu klären, wie sie Ihrem Unternehmen nutzen kann. Wichtig ist, dass Sie stets daran denken, die richtige Umsatzsteuer auf all Ihre Produkte und Dienstleistungen aufzuschlagen. Die Steuersätze betragen in Deutschland aktuell 19 % bzw. 7 %.

Bewahren Sie außerdem einen Überblick über alle Einkäufe für Ihr Unternehmen und behalten Sie die dazugehörigen Rechnungen. Denn wenn es an der Zeit für die Umsatzsteuererklärung ist, können Sie die gezahlte Umsatzsteuer von der zu zahlenden Steuer abziehen und nur die Differenz bezahlen.

Wichtiger Hinweis: Bleiben Sie stets auf dem Laufenden hinsichtlich der Umsatzsteuer in Ihrem Land, Branche und für Ihr Produkt.

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