one.com erneuert die Registrierung einer Domain unter der Voraussetzung, dass der Domaininhaber den Zahlungsbedingungen von one.com zustimmt.
Bevor eine gTLD ausläuft wird one.com den Domaininhaber zweimal mit Anleitungen zur Erneuerung des Domainnamens kontaktieren. Die erste Nachricht wird etwa einen Monat vor dem Auslaufen per E-Mail versendet. Der zweite Hinweis wird etwa eine Woche vor Auslaufen per E-Mail versendet.
Wird eine Domainregistrierung nicht durch den Inhaber erneuert, wird one.com binnen fünf Tagen nach Auslaufen erneut einen Hinweis an den Inhaber mit Anleitungen zur Erneuerung des Domainnamens senden.
one.com sendet die Hinweise zum Auslaufen einer Domainregistrierung per E-Mail in der Vetragssprache an den Domaininhaber. Alle relevanten Inhalte bzgl. Auslaufdatum, Erneuerung der Domain und Handlungsempfehlungen können einfach durch das Öffnen der E-Mail eingesehen werden.
one.com bietet nach dem Auslaufen einer gTLD eine dreißigtägige Redemption-Periode an. Während dieser Periode sind die DNS der Domain deaktiviert, und ein Transfer ist nicht möglich. Nach Anfrage durch den Domaininhaber kann one.com die Domain während der Redemption-Periode wiederherstellen. Die Gebühr für die Domainwiederherstellung kann der one.com-Preisliste entnommen werden.
Mit ihren Richtlinien zum Auslaufen einer Domainregistrierung kommt one.com der Anforderung der ICANN zum Feststellen einer "Expired Registration Recovery Procedure (ERRP)" für gTLDs und für .uk/.co.uk/.me.uk/.org.uk Domainnamen nach. Für andere TLDs können andere Richtlinien zum Auslaufen einer Domainregistrierung gelten.